
Jakarta –
Der DKI Jakarta Provincial Education Service (Disdik) hat ein Rundschreiben (SE) zum sinnvollen Einsatz von Geräten in Bildungsumgebungen herausgegeben. Aufgrund dieser Regelung werden die Geräte aller Schüler während der Schulzeit eingesammelt.
Diese Regelung ist in der SE-Nummer e-0001/SE/2026 enthalten, die am 7. Januar 2026 herausgegeben wurde. Budi Awaludin, Leiter des DKI Jakarta Communication, Informatics and Statistics Service (Diskominfotik), bestätigte die Existenz der SE bezüglich der Verwendung von Gadgets in Schulen.
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Die Leiterin des DKI Jakarta Provincial Education Service, Nahdiana, sagte, die Richtlinie ziele darauf ab, die kognitive Qualität und die psychologische Ruhe der Schüler aufrechtzuerhalten. Einschränkungen bei der Nutzung von Geräten gelten in allen Bildungseinheiten, mit Ausnahmen für bestimmte Lernbedürfnisse und an von der Schule festgelegten Orten.
„Diese Einschränkungen gelten mit Ausnahme besonderer Bedingungen je nach Lernbedarf und an Orten, die von der Bildungseinheit festgelegt werden“, sagte Nahdiana in ihrer Erklärung vom Montag (19.01.2026).
Die DKI-Bildungsabteilung bezieht verschiedene Parteien ein, von professionellen Lehrer- und Schulleiterorganisationen über die Community für digitale Kompetenz bis hin zur Bildungsgemeinschaft, um die nachhaltige Umsetzung politischer Maßnahmen zu unterstützen.
„Diese Richtlinie ist eine Form unseres gemeinsamen Engagements, die kognitive Qualität der Schüler aufrechtzuerhalten, den Fokus wieder auf das Lernen im Klassenzimmer zu richten und echte soziale Interaktionen in den Bildungseinheiten des DKI Jakarta wiederherzustellen“, sagte er.
Nahdiana betonte, dass es sich bei dieser Regel nicht um ein völliges Verbot der Nutzung von Geräten handele, sondern vielmehr um eine Schutzmaßnahme, damit Schüler das Risiko einer unangemessenen Nutzung von Geräten während der Schulzeit vermeiden.
„Es sollte klar sein, dass diese Regel nicht als vollständiges Verbot der Verwendung von Geräten in irgendeiner Form gedacht ist, sondern als eine Form des Schutzes vor den Risiken, denen Schüler bei der unklugen Verwendung von Geräten ausgesetzt sein können“, sagte er.
Eingesehen von detikcom, Montag (19.01.2026), gibt es eine Reihe von Punkten im Zusammenhang mit der Nutzung von Geräten in Schulen. Im Punkt „Allgemeine Bestimmungen“ werden die für Studierende, Pädagogen und Lehrkräfte vorgesehenen Nutzungen und Einschränkungen erläutert.
„Nutzung und Einschränkungen für Studierende sowie Nutzung und Einschränkungen für Pädagogen und Bildungspersonal“, erklärte die SE.
Zur Vorgehensweise bei der Gerätenutzung durch Schüler wird erklärt, dass die Geräte vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde beim Klassenlehrer abgeholt werden. Hier ist der Mechanismus:
1. Die Geräte werden vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde beim Klassenlehrer/Streikpostenoffizier/anderenorts abgeholt
2. Geräte dürfen von den Schülern erst dann zurückgenommen werden, wenn die Haupt- (außerschulischen) und außerschulischen Stunden der Schüler beendet sind, es sei denn, es liegen in bestimmten Fächern besondere Anweisungen des Lehrers für die eingeschränkte Verwendung von Geräten unter besonderen Bedingungen entsprechend den Lernbedürfnissen vor.
3. Die Bildungseinheit regelt weiter, indem sie einen Klassenlehrer oder Erzieher ernennt, der für Streikposten oder andere Mittel zum Sammeln von Gegenständen im Sinne von Buchstabe a zuständig ist; Und
4. Die Bildungseinheit bestimmt und stellt Speicherplatz für Geräte bereit.
Nachfolgend der vollständige Inhalt der SE:
(Klingel/IDN)











