
Jakarta –
Die Regierung hat Bestimmungen erlassen Von überall aus arbeiten oder WFA während der Weihnachtsferien 2025 und Neujahr 2026. Diese Richtlinie wurde ausgearbeitet, um eine reibungslose Mobilität der Gemeinschaft am Ende des Jahres zu unterstützen.
Diese Bestimmungen sind im Rundschreiben des Arbeitsministers der Republik Indonesien enthalten, das eine Richtlinie für Unternehmen und Arbeitnehmer hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten von anderen Standorten in diesem Zeitraum darstellt.
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Hier der Inhalt:
1. WFA ist vom 29. bis 31. Dezember 2025 drei Tage lang gültig
Unter Bezugnahme auf das Rundschreiben des Ministers für Arbeitskräfte der Republik Indonesien Nr. M/10/HK.04/XII/2025 wird die Umsetzung von Work From Anywhere vom 29. bis 31. Dezember 2025 durchgeführt, wobei weiterhin die Bedürfnisse und Bedingungen jedes Unternehmens oder jeder Branche berücksichtigt werden.
2. Der öffentlich-rechtliche Produktionssektor kann vom WFA ausgenommen werden
Im selben Rundschreiben erklärte das Arbeitsministerium, dass die Umsetzung der WFA für bestimmte Sektoren im Zusammenhang mit öffentlichen Dienstleistungen, Produktion oder Fabrikkontinuität sowie für andere wichtige Sektoren wie Gesundheit, Fertigung, Hotels, Einkaufszentren und die Lebensmittel- und Getränkeindustrie ausgeschlossen werden könne.
3. Durch die Umsetzung des WFA werden die Ansprüche auf Jahresurlaub nicht gemindert
Das Arbeitsministerium betonte, dass WFA nicht als Jahresurlaub gezählt wird, sodass Arbeiter oder Arbeiter, die WFA durchführen, gemäß den geltenden Bestimmungen weiterhin volle Jahresurlaubsrechte haben.
4. Arbeitnehmer sind weiterhin verpflichtet, ihre Pflichten gemäß ihrer Arbeitsvereinbarung zu erfüllen
Auch wenn sie von einem anderen Standort aus arbeiten, sind Arbeiter oder Hilfsarbeiter weiterhin verpflichtet, ihre Aufgaben und Pflichten gemäß der vereinbarten Arbeitsvereinbarung zu erfüllen, wie im Rundschreiben des Arbeitsministers bestätigt.
5. Die Löhne während der WFA werden vollständig vom Unternehmen gezahlt
Bezüglich der Löhne heißt es im Rundschreiben des Ministeriums für Arbeitskräfte, dass die Löhne bei voller WFA-Auszahlung mit den Löhnen übereinstimmen, die bei der Arbeit am üblichen Arbeitsplatz erzielt werden, oder mit den vereinbarten Löhnen.
6. Arbeitszeiten und Betreuung während der WFA werden vom Unternehmen geregelt
Das Arbeitsministerium regelt außerdem, dass die Arbeitszeiten und die Überwachung der WFA-Arbeitsdurchführung von jedem Unternehmen festgelegt werden, damit die Arbeitnehmer während der Arbeitszeiten an anderen Standorten produktiv bleiben.
Abschließend hofft das Ministerium für Arbeitskräfte, dass diese Bestimmungen von Unternehmen und Arbeitnehmern bei der ordnungsgemäßen und verantwortungsvollen Umsetzung des WFA während der Weihnachtsfeiertage 2025 und Neujahr 2026 angeleitet werden können.
(wia/idn)











