Bandung –
Der Status der Großen Moschee von Bandung als Große Moschee der Provinz West-Java ist offiziell beendet. Die Entscheidung ist im Erlass enthalten Gouverneur von West-Java Nummer 188/Kep.5-Kesra/2026, die am 7. Januar 2026 in Bandung festgelegt wurde.
Wie detikJabar berichtet, hat die historische Moschee im Herzen der Stadt Bandung mit der Verkündung dieser Entscheidung nicht mehr den Status einer Großen Provinzmoschee. Dieser seit mehr als zwei Jahrzehnten bestehende Status wurde nun von der Regionalregierung offiziell aufgehoben.
Durch diesen Widerruf wird auch das Dekret des Gouverneurs von West-Java Nr. 451.2/Kep.1055-Yansos/2002 aufgehoben, das seit 2002 die Große Moschee von Bandung als Große Moschee von West-Java bestätigte. 23 Jahre lang wurde dieser Beschluss zur Rechtsgrundlage für die Moscheeverwaltung durch die Provinzregierung.
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Im Gouverneurserlass hält es die Provinzregierung von West-Java für notwendig, die Verwaltungsrichtlinien für Moscheen anzupassen, insbesondere hinsichtlich ihres Eigentumsstatus. Es ist bekannt, dass die Große Moschee von Bandung auf Waqf-Gelände steht, daher wird davon ausgegangen, dass ihre Verwaltung an die Grundsätze und Ziele des Waqf angepasst werden muss.
„Um die Verwaltung von Moscheen im Einklang mit den Zielen des Waqf und der Unabhängigkeit des Volkes zu optimieren, ist es notwendig, der Großen Moschee von Bandung den Status einer Großen Moschee zu entziehen“, heißt es in einer der Überlegungen im Erlass des Gouverneurs, eingesehen von detikJabar, Donnerstag (01.08.2026).
Die Provinzregierung von West-Java betonte, dass dieser Schritt nicht ohne rechtliche Grundlage sei. Die Entscheidung, den Status der Großen Moschee zu widerrufen, bezieht sich auf eine Reihe von Vorschriften, angefangen beim Gesetz Nr. 23 von 2014 über die Regionalregierung bis hin zum Gesetz Nr. 41 von 2004 über Waqf und die daraus abgeleiteten Vorschriften.
Darüber hinaus entstand diese Richtlinie auch aus einem Evaluierungsprozess. Eine der Referenzen sind die Ergebnisse des Koordinierungstreffens zur Diskussion über die Verwaltung der Großen Moschee Bandung in der Provinz West-Java, das am 12. September 2025 stattfand. Dieses Treffen war der Ausgangspunkt für die Überprüfung künftiger Moscheeverwaltungsmuster.
Im ersten Diktum der Entscheidung des Gouverneurs wird betont, dass das Dekret Nr. 451.2/Kep.1055-Yansos/2002 des Gouverneurs von West Java offiziell aufgehoben und für ungültig erklärt wird. Infolgedessen endeten alle Bestimmungen, die zuvor mit dem Status der Großen Moschee der Provinz West-Java verbunden waren.
„Das Dekret des Gouverneurs Nr. 451.2/Kep.1055-Yansos/2002 West Java bezüglich der Bestätigung der Großen Moschee von Bandung als Große Moschee von Bandung, Provinz West Java, wird widerrufen und für ungültig erklärt“, heißt es im Dekret des Gouverneurs.
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(idh/dhn)
